REFA-Zeitart ablaufbedingtes Warten

Hallo zusammen,

laut REFA gehört das ablaufbedinge Warten (tw), z.B. Prozesszeit des Betriebsmittels, zusammen mit den Tätigkeitszeiten (tt) zur Grundzeit (tg), die durch den Aufschlag von Verteilzeitzuschlägen (zvp, zvs, zer) zur Zeit pro Einheit (te) wird.

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ein Mitarbeitender auf das Ende der Prozesszeit (teils nicht unwesentlich) wartet und darauf noch, je nach Unternehmen, 10-15% Verteilzeit erhält, die er eigentlich während des Wartens schon in ausreichender Länge zur Verfügung stehen hatte.

Wie geht ihr/Sie in den Unternehmen mit Wartezeiten um?

Verteilzeiten sind ja Zeiten, die zusätzlich zur Ausführung planmäßiger auftragsabhängiger Arbeitsabläufe sowie auftragsunabhängig auftreten können. Nun lässt sich der Toilettengang als persönliche Verteilzeit sicherlich in vielen Fällen in die Zeit legen, in denen das Betriebsmittel automatisch arbeitet. Für andere Verteilzeiten, wie kurze Störungen im Ablauf oder am Betriebsmittel, ist das nicht möglich. Sie treten wirklich unplanmäßig auf.

Die 10 bis 15 Prozent beinhalten alle Verteilzeitarten, nicht nur die persönliche. Meiner Wahrnehmung nach gibt es bessere Stellschrauben zur Reduzierung von Verschwendung als die „effiziente Nutzung der persönlichen Verteilzeit“. Ich denke daher, in vielen Unternehmen ist dies nicht wirklich ein Thema.

Darüber hinaus ist Ermittlung von Verteilzeiten ja nicht ganz unaufwändig, so dass ich vermute würde, viele Unternehmen sind froh, wenn sie überhaupt einen einigermaßen realistischen Verteilzeitzuschlag haben.

Anders sieht das bei der Erholzeit t_er aus. Sie ist ja wie der Grundzeit t_g planmäßig. Hier sollte man tatsächlich schauen, ob es im Arbeitsablauf Wartenzeiten gibt, die erholungswirksam sind.