Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (DSGVO)

Die Basis des Datenschutz-Managementsystems (DSMS) bildet wohl das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Es ist quasi von allen Firmen vorzuhalten und dient dem Unternehmen, sowie der Aufsichtsbehörde als erstes Grundlagendokument zum weiteren Vorgehen beim Erstellen oder Kontrollieren der Datenschutz-Dokumentation.
Ich bin gerade beim Aufbau des DSMS. Hat jemand Erfahrung beim Erstellen des VVT?
Muss in das VVT jedes kleine Dokument mit personenbezogenen Daten aufgenommen werden? Oder reicht die Benennung eines Prozesses, dem verschiedene Dokumente mit personenbezogenen Daten zugrunde liegen?

Hallo,

ich habe mir erlaubt die Frage zu teilen und folgende Reaktionen erhalten.

Vielleicht hilft es ja weiter.

Super. Dankeschön. Es hilft.
Eine Empfehlung übrigens, für Fedivers. Werde mich wohl doch mal damit beschäftigen …